AGB

1. Gegenstand und Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Geschäftsfeldes vom Eurotrade Network jdoo mit Werbetreibenden („Kunden“) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen (nachfolgend „Online-Werbung“) jeder Art auf den vom Medienbüro betriebenen Internetseiten. Die AGB gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung. 2. Vertragsschluss 2.1. Ein Vertrag zwischen dem Eurotrade Network jdoo und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass das Eurotrade Network jdoo ein Angebot des Kunden als Sponsor Werbung zu schalten annimmt. Die Erklärung der Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus der konkreten Rechnung ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. 2.2. Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird Eurotrade Network jdoo den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbeagentur die

 

AGB

Werbung beim Eurotrade Network jdoo schaltet, dem Eurotrade Network jdoo namentlich benannt ist. Eurotrade Network jdoo ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen.

 

1. Der Inhalt und der Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte des Eurotrade Network jdoo mit Werbetreibenden (nachfolgend „Online-Werbung“) Die AGB gelten insbesondere für die Werbeform Bannerwerbung.
2. Bestellvorgang
2.1. Ein Vertrag zwischen dem Eurotrade Network jdoo und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt zustande, wenn das Eurotrade Netzwerk jdoo ein Angebot des Kunden als Sponsor annimmt. Der Kunde muss die Annahme nicht erklären. Aus der konkreten Rechnung geht hervor, dass der jeweilige Leistungsumfang und die darauf abgestimmten Vertragsbedingungen hervorgehen.
2.2. Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird Eurotrade Network jdoo den Vertrag nur abschließen, wenn der Werbetreibende, der die Werbung auf Eurotrade Network jdoo schaltet, dem Eurotrade Network jdoo namentlich bekannt gegeben wird.
2.4. jdoo ist jederzeit berechtigt, Verträge mit Wettbewerbern der Kunden oder der Werbemittler, beispielsweise im Bereich der Online-Werbung, zu schließen.
3. Verantwortlichkeiten des Eurotrade Network jdoo
3.1. Eurotrade Network jdoo verpflichtet sich, das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der in der entsprechenden Rechnung angegebenen Internetseite zu platzieren. Sobald die Rechnung beglichen ist, wird das Banner mit dem Verweis auf die vom Kunden angegebene Internetadresse für die vereinbarte Zeit freigeschaltet.
3.2. Eurotrade Network jdoo ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Außer die sind im gebuchten Paker erhalten.
3.3. Aufgrund des gegenwärtigen technischen Fortschritts im Internet sind Dienstleistungen, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, ununterbrochen und/oder störungsfrei verfügbar. Die im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter beeinträchtigt werden. Daher sind sich die Parteien einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die Eurotrade Network jdoo nicht zu vertreten hat.
4. Die Rechte des Kunden
4.1. Es obliegt dem Kunden, einen Missbrauch der von Eurotrade Network jdoo angebotenen Leistungen, insbesondere durch rechtswidrige Handlungen, zu verhindern. Es obliegt ihm, sicherzustellen, dass das von ihm für die Online-Werbung bestimmte und bereitgestellte Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten enthält, die pornografische oder jugendgefährdende Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten darstellen, die pornografische im Sinne vom § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GiS darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen vom Medienbüro schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten.
4.2. Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass die von ihm überlassene Online-Werbung und dessen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen.
4.3. Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden.
4.4. Der Kunde wird Eurotrade Network jdoo das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens 5 Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, sofern im gebuchten Paket nicht erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der in der Rechnung vereinbarten Art, Dateiformat und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch vom Medienbüro auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt.
Grafik und Link können nach Absprache mit Eurotrade Network jdoo einmal im Monat ausgetauscht werden, so lange weiterhin ein Angebot des Kunden beworben werden soll, mit welchem der Vertrag geschlossen wurde.
4.5. Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung vom Eurotrade Network jdoo zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte vom Eurotrade Network jdoo bleiben in jedem Fall unberührt.
5. Zurückweisen/Aufschub von Veröffentlichungen von Online-Werbung
5.1. Eurotrade Network jdoo ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4.2 enthält oder im Sinne von Ziffer 4.3 Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist Eurotrade Network jdoo berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen.
5.2. Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4.2 rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4.3 Rechte Dritter verletzt, hat das Medienbüro ebenfalls das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Kunden gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches (z.B. polizeirechtliches) Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren herzuleiten ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Das Medienbüro wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.
5.3. Die vorstehenden Absätze 5.1 und 5.2 gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 4.2 oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4.3, die Rechte Dritter verletzten, enthält.
5.4. Eurotrade Network jdoo hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern Eurotrade Network jdoo die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird Eurotrade Network jdoo auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
5.5. Eurotrade Network jdoo behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für das Medienbüro unzumutbar ist.
6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die vom Kunden für die Leistungen vom Eurotrade Network jdoo zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis zwischen Eurotrade Network jdoo und dem Kunden. Der Betrag ist stets vollständig im Voraus zu entrichten.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit das Eurotrade Network jdoo Online wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden eines jeweiligen Einzelvertrags zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Kunde, das Medienbüro von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.
9. Haftung
Eurotrade Network jdoo haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
9.1. Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet Eurotrade Network jdoo nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung vom Eurotrade Network jdoo auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
9.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eurotrade Network jdoo nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während des Verzugs eintretender Unmöglichkeit ist die Haftung vom Eurotrade Network jdoo ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Kunde sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen Eurotrade Network jdoo eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Eurotrade Network jdoo den Kunden mit vollständigen Kontaktdaten, kurzer Beschreibung des Unternehmens / der Organisation und Dauer des Sponsorings / der Werbungsschaltung in der jährlich veröffentlichten und über die jeweilige von Eurotrade Network jdoo betriebenen Internetseiten einsehbaren Sponsorenliste zeitlich unbegrenzt nennt. Auf Nachfrage werden auch Rechnungsbeträge genannt. Die Aufnahme in die öffentlich einsehbare Sponsorenliste gilt auch bei Freianzeigen.
11. Höhere Gewalt
Eurotrade Network jdoo wird von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt frei. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Betrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, behördliche Maßnahmen o. ä.
12. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen das Medienbüro aus dem Vertragsverhältnis mit Eurotrade Network jdoo verjähren innerhalb von 3 Jahren.
14. Sonstiges
14.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche zwischen Eurotrade Network jdoo und dem Kunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen dem EU Recht. Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Einzelverträgen sitz von Eurotrade Network jdoo .
14.2. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
14.3. Eurotrade Network jdoo erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Einzelverträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn Eurotrade Network jdoo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.
14.4. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit Eurotrade Network jdoo nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Eurotrade Network jdoo berechtigt.
14.5. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.